Gericht: Geheimdienst darf Linkspolitiker Bodo Ramelow nicht überwachen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Linksfraktionsvize Bodo Ramelow nicht überwachen. Das Kölner Verwaltungsgericht entschied am Donnerstag, daß die seit 1999 andauernde Beobachtung des Politikers rechtswidrig sei. Es lägen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln nicht vor, beschied das Gericht.
Die Partei Die Linke reagierte erleichtert auf die Entscheidung und forderte, ihre Überwachung durch den Inlandsgeheimdienst generell einzustellen. Bundestags-fraktionschef Oskar Lafontaine bezeichnete das Urteil als »Ohrfeige für die große Koalition«. Das Regierungsbündnis habe es bis heute versäumt, das grundgesetzwidrige Vorgehen zu unterbinden, sagte Lafontaine der Nachrichtenagentur AFP. Es könne nicht angehen, »Abgeordnete als mißliebige politische Konkurrenz anzuschwärzen«. Er fügte hinzu: »Verfassungsfeindlich handelt die Bundesregierung.« Sie habe dies durch ihre Einschränkungen des Demonstrationsrechts, der Befürwortung von Abschüssen entführter Passagierflugzeuge und die Pläne zur Online-Überwachung unter Beweis gestellt.
Ramelow wurde seit 1999 zunächst als Thüringer Landtagsabgeordneter und schließlich als Mitglied des Bundestags vom Verfassungsschutz observiert. Das Kölner Verwaltungsgericht wies darauf hin, daß die Voraussetzungen für eine Beobachtung auch unter Berücksichtigung von Ramelows Status »als Abgeordneter, seiner Parteifunktionen und seiner konkreten politischen Betätigung« nicht vorlägen. Die Richter betonten zugleich, daß sie zu den Fragen, ob Abgeordnete grundsätzlich nicht vom Verfassungsschutz beobachtet und ob die Linke als solche observiert werden dürfe, nicht entschieden hätten. Das Gericht ließ die Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Münster zu.
Die Richter wiesen jedoch eine Klage zurück, mit der Ramelow umfassende Einsicht in die Akten erreichen wollte. Er müsse erst beim Verfassungsschutz selbst Einsicht beantragen, beschieden sie.
Quelle: jungewelt.de
Bather at Deauville by Kees van Dongen
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Cornelis Theodorus Maria "Kees" van Dongen (26 January 1877 – 28 May 1968)
was a Dutch-French painter who was one of the leading Fauves ("Wild men" =
th...
vor 16 Stunden
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